TEILNAHMEBEDINGUNGEN & WETTKAMPFREGLEMENT
Verein Torlauf Dachstein
Schildlehen 83, 8972 Ramsau am Dachstein, Österreich
Tel.: +43 (0)3687 / 81000 - 30 | E-Mail: raceoffice@torlauf-dachstein.info
ZVR-Zahl: 1096617254 | Zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft Liezen
-
Vertrag, Allgemeines, Termin und Ort
-
Teilnahmevoraussetzungen und Sicherheitsbestimmungen
-
Wettkampfinformationen
-
Anmeldung, Zahlungsbedingungen, Nenngelder, Leistungen und Versicherungen
-
Sicherheits- und Pflichtausrüstung
-
Wertungen, Cup Policy und Proteste
-
Haftung und Haftungsausschluss
-
Anpassung, Abbruch oder Absage der Veranstaltung
-
Verstöße, Disqualifikation, Ausschluss, Startverbot und Dopingbestimmungen
-
Datenschutz, Bildrechte und GPS-Tracking
1. Vertrag, Allgemeines, Termin und Ort
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen und dieses Wettkampfreglement (nachfolgend gemeinsam „ATB“) gelten für alle Personen, die an der vom Verein Torlauf Dachstein, Schildlehen 83, 8972 Ramsau am Dachstein, veranstalteten Sportveranstaltung „Torlauf Dachstein“ einschließlich sämtlicher im Rahmen dieses Veranstaltungswochenendes durchgeführter Bewerbe teilnehmen.
Mit der Anmeldung zu einem Bewerb werden diese ATB in der jeweils bei Anmeldung gültigen Fassung anerkannt und Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen der angemeldeten Person und dem Veranstalter. Die jeweils gültige Fassung ist auf der offiziellen Website www.torlauf-dachstein.info abrufbar.
1.2 Veranstalter
Veranstalter ist der Verein Torlauf Dachstein, Schildlehen 83, 8972 Ramsau am Dachstein, Österreich, ZVR-Zahl: 1096617254, nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
1.3 Erklärungen und Kontakt
Sämtliche Erklärungen einer angemeldeten Person gegenüber dem Veranstalter sind per E-Mail an raceoffice@torlauf-dachstein.info oder schriftlich per Post an Verein Torlauf Dachstein, Schildlehen 83, 8972 Ramsau am Dachstein, zu richten.
1.4 Termin und Ort
Termin 2026: Samstag, 05. September 2026.
Start- und Zielgelände: WM-Stadion Ramsau Ort, 8972 Ramsau am Dachstein. Die genauen Treffpunkte, Startbereiche, Zielbereiche und Ausgabeorte werden auf der Website, in den Streckeninformationen sowie im Race Briefing bekannt gegeben.
1.5 Sprachliche Gleichbehandlung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden Personenbezeichnungen teilweise in einer einheitlichen Form verwendet. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
2. Teilnahmevoraussetzungen und Sicherheitsbestimmungen
2.1 Startberechtigung und Qualifizierung
Startberechtigt sind alle Personen, die das für den jeweiligen Bewerb vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, keinem Startverbot unterliegen, die medizinischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen und sich ordnungsgemäß über die vom Veranstalter bereitgestellte Online-Anmeldeplattform angemeldet haben.
Jede angemeldete Person muss persönlich starten und in der Lage sein, die gewählte Strecke aus eigener Kraft, unter Einhaltung des Reglements und innerhalb der veröffentlichten maximalen Zeit zurückzulegen.
Eine gesonderte Qualifikation, etwa durch iTRA-, UTMB- oder vergleichbare Punkte, ist für die Teilnahme an den Bewerben des Torlauf Dachstein nicht erforderlich. Ungeachtet dessen ist jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer verpflichtet, die Anforderungen des gewählten Bewerbs realistisch einzuschätzen.
2.2 Mindestalter, Einverständniserklärung der Eltern und Aufsichtspflicht
Für die Bewerbe Torlauf Dachstein Marathon, Torlauf Dachstein Halbmarathon, Torlauf Dachstein 10 km sowie Torlauf Dachstein Teamlauf sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen, die am Veranstaltungstag (05.09.2026) das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Veranstaltungstag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Diese ist bei der Anmeldung hochzuladen bzw. auf Verlangen des Veranstalters vorzulegen.
Für die Bewerbe Torlauf Dachstein Skyrace und Torlauf Dachstein Ultra sind ausschließlich Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen, die am Veranstaltungstag (05.09.2026) das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Mit der Anmeldung eines minderjährigen Teilnehmers bzw. einer minderjährigen Teilnehmerin bestätigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Teilnahme und die Anerkennung dieser ATB.
Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Aufsichtspflicht verbleibt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder einer von diesen beauftragten volljährigen Aufsichtsperson.
2.3 Rennleitung und beauftragte Personen
Die Rennleitung besteht aus den vom Veranstalter benannten verantwortlichen Organisationsmitgliedern. Sie ist für die sportliche, organisatorische und sicherheitsrelevante Durchführung der Bewerbe zuständig.
Die Rennleitung kann Personen ausdrücklich mit bestimmten Aufgaben betrauen, insbesondere Helferinnen und Helfer, Streckenposten, Kontrollposten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verpflegungsstationen, Sicherheitskräfte, Bergrettung, Sanitätsdienst, Ärztinnen und Ärzte sowie Mitglieder der Feuerwehr. Diese Personen handeln im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben im Auftrag des Veranstalters bzw. der Rennleitung.
Den Anweisungen der Rennleitung sowie der von ihr beauftragten Personen ist jederzeit unverzüglich Folge zu leisten.
2.4 Persönliche Voraussetzungen und alpine Gefahren
Die Bewerbe des Torlauf Dachstein führen überwiegend durch alpines und hochalpines Gelände des Dachsteingebirges, teilweise in Höhenlagen von über 2.000 m Seehöhe. Die Strecken verlaufen über Wander-, Berg- und Steigewege unterschiedlicher Beschaffenheit und Schwierigkeitsgrade.
Je nach Bewerb sind steile An- und Abstiege, ausgesetzte und exponierte Streckenabschnitte, unwegsames Gelände, loses Gestein, rutschige Untergründe sowie einfache Kletter- und Sicherungspassagen zu bewältigen. Diese erfordern ein hohes Maß an Trittsicherheit, Schwindelfreiheit, Orientierungssicherheit sowie alpiner Erfahrung.
Aufgrund der geografischen und klimatischen Gegebenheiten des Dachsteingebirges können entlang der Strecke natürliche Gefahren auftreten, insbesondere Schneefelder, Altschneereste, Steinschlag, absturzgefährdete Bereiche, Gewitter, Nebel, Niederschlag, Sturm, Kälte sowie rasch wechselnde Wetterbedingungen. Diese Gefahren können auch durch sorgfältige Streckenplanung, Markierungen, Warnhinweise oder Sicherheitsmaßnahmen des Veranstalters nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Beim Torlauf Dachstein Ultra ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass ein Teil der Strecke während der Dunkelheit zurückgelegt wird. Die eingeschränkten Sichtverhältnisse stellen eine zusätzliche Herausforderung und ein erhöhtes Risiko dar.
Mit der Anmeldung bestätigt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer, die besonderen Anforderungen des gewählten Bewerbs, die alpinen Risiken sowie die Möglichkeit unvorhersehbarer Gefahren zu kennen und diese eigenverantwortlich zu akzeptieren.
2.5 Eigenverantwortung, Vorbereitung und Pflichtausrüstung
Alle Bewerbe des Torlauf Dachstein, auch kürzere Distanzen wie der 10-km-Lauf, der Halbmarathon und der Teamlauf, sind anspruchsvolle alpine Bewerbe. Sie erfordern eine sorgfältige Vorbereitung, einen entsprechenden Trainingszustand sowie Erfahrung im Gelände. Der Marathon, das Skyrace und der Ultra stellen besonders hohe Anforderungen an Kondition, mentale Stärke, Trittsicherheit, Schwindelfreiheit und Erfahrung im Hochgebirge.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist verpflichtet, anhand der veröffentlichten Streckeninformationen, Distanzen, Höhenmeter, Cut-off-Zeiten, technischen Anforderungen und Wetterbedingungen eigenverantwortlich zu beurteilen, welcher Bewerb den eigenen Fähigkeiten entspricht. Im Zweifel ist eine kürzere oder weniger anspruchsvolle Strecke zu wählen.
Die vorgeschriebene Pflichtausrüstung stellt lediglich eine Mindestausrüstung dar. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist verpflichtet, diese Ausrüstung nach den eigenen Bedürfnissen, der gewählten Strecke, der Wetterlage und den alpinen Bedingungen sinnvoll zu ergänzen.
Bei der Wahl der Ausrüstung darf nicht allein das Gewicht maßgeblich sein. Entscheidend ist, dass die Ausrüstung im Hochgebirge ausreichenden Schutz vor Kälte, Nässe, Wind und sonstigen widrigen Bedingungen bietet und dazu beiträgt, die eigene Leistungsfähigkeit und Sicherheit zu erhalten.
2.6 Medizinische Voraussetzungen
Die Teilnahme am Torlauf Dachstein ist ausschließlich Personen gestattet, die sich in einem guten gesundheitlichen Zustand befinden und über einen dem gewählten Bewerb entsprechenden Trainings- und Leistungszustand verfügen.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, vor der Anmeldung und vor dem Start die eigene gesundheitliche Eignung für den gewählten Bewerb zu beurteilen. Bestehen Zweifel hinsichtlich des Gesundheitszustandes oder der körperlichen Belastbarkeit, wird dringend empfohlen, vor der Teilnahme eine ärztliche bzw. sportmedizinische Untersuchung durchführen zu lassen.
Für die Bewerbe Torlauf Dachstein Marathon, Torlauf Dachstein Skyrace und insbesondere Torlauf Dachstein Ultra empfiehlt der Veranstalter ausdrücklich eine sportmedizinische Untersuchung zur Feststellung der Wettkampftauglichkeit.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, den Bewerb nicht anzutreten oder unverzüglich abzubrechen, wenn gesundheitliche Beschwerden, Verletzungen, Erschöpfungszustände oder sonstige Umstände auftreten, die eine sichere Fortsetzung des Bewerbs nicht mehr gewährleisten.
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für gesundheitliche Risiken, die sich aus unzureichender körperlicher Vorbereitung, einer Fehleinschätzung des eigenen Leistungsvermögens oder aus bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ergeben, soweit gesetzlich zulässig.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, für einen ausreichenden Kranken-, Unfall-, Bergungs- und gegebenenfalls Rücktransportversicherungsschutz zu sorgen.
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, vor oder während der Veranstaltung Gesundheits- oder Eignungskontrollen durchzuführen.
2.7 Sicherheit, medizinische Betreuung und Rennabbruch
Entlang der Strecke befinden sich Kontrollposten, Verpflegungsstationen sowie Sicherheits- und Rettungskräfte. Dazu zählen insbesondere Helferinnen und Helfer des Veranstalters, Mitglieder der Bergrettung, Sanitäterinnen und Sanitäter sowie Ärztinnen und Ärzte.
Die Rennleitung, die eingesetzten Ärztinnen und Ärzte, Sanitäterinnen und Sanitäter sowie die Bergrettung sind berechtigt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorübergehend oder endgültig aus dem Bewerb zu nehmen, wenn gesundheitliche Probleme, Verletzungen, unzureichende Ausrüstung, körperliche oder psychische Überforderung oder eine Gefährdung der eigenen Sicherheit oder der Sicherheit anderer Personen vorliegen.
Die Entscheidung über einen Rennabbruch oder eine Disqualifikation aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Der Veranstalter bemüht sich um eine bestmögliche medizinische und sicherheitstechnische Betreuung. Aufgrund der alpinen Lage, der Geländebeschaffenheit, der Witterungsbedingungen und der eingeschränkten Erreichbarkeit einzelner Streckenabschnitte kann jedoch weder eine sofortige Hilfeleistung noch eine bestimmte Interventions- oder Rettungszeit gewährleistet werden.
2.8 Ersatzstrecken, Streckenänderungen und Veranstaltungsanpassungen
Die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat für den Veranstalter oberste Priorität.
Sollten einzelne Streckenabschnitte oder ganze Bewerbe aufgrund von Witterungsbedingungen, Naturereignissen, behördlichen Auflagen, Sicherheitsbedenken, Rettungseinsätzen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen nicht wie geplant durchgeführt werden können, ist der Veranstalter berechtigt, Streckenführungen zu ändern, einzelne Streckenabschnitte zu sperren, alternative Streckenführungen (Ersatzstrecken) festzulegen, Distanzen zu verkürzen, Höhenmeter zu reduzieren oder andere organisatorische Anpassungen vorzunehmen.
Für sämtliche Bewerbe des Torlauf Dachstein können Ersatzstrecken vorgesehen werden. Die jeweils gültige Streckenführung wird von der Rennleitung unter Berücksichtigung der aktuellen Sicherheitslage festgelegt und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben.
Aus der Durchführung einer Ersatzstrecke, einer Streckenänderung, einer Distanzverkürzung, einer zeitlichen Verschiebung oder einem Abbruch eines Bewerbs können keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter abgeleitet werden, soweit gesetzlich zulässig.
2.9 Änderungen der Strecken, Zeitlimits und des Veranstaltungsablaufs
Der Veranstalter bzw. die Rennleitung behält sich das Recht vor, bei ungünstigen Witterungsbedingungen, Naturereignissen, behördlichen Auflagen, Sicherheitsbedenken, Rettungseinsätzen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen jederzeit Änderungen an Streckenführungen, Kontrollstellen, Verpflegungsstationen, Zeitlimits (Cut-Off-Zeiten), Startzeiten sowie am sonstigen Veranstaltungsablauf vorzunehmen.
Der Veranstalter bzw. die Rennleitung ist darüber hinaus berechtigt, einen Bewerb vor dem Start abzusagen, zu verschieben, während der Durchführung zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, der Helferinnen und Helfer, der Einsatzkräfte oder sonstiger beteiligter Personen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Den diesbezüglichen Entscheidungen und Anweisungen der Rennleitung ist unverzüglich Folge zu leisten.
2.10 Verbotene Fortbewegungsmittel, Sportgeräte und Tiere
Die Teilnahme ist ausschließlich laufend zu Fuß zulässig. Die Verwendung von Fortbewegungsmitteln oder Sportgeräten, welche die Sicherheit gefährden oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen können, ist untersagt.
• Fahrräder und E-Bikes
• Motorräder und E-Motorräder
• Scooter und E-Scooter
• Hoverboards
• Inline-Skates
• Kinderwagen und Laufkinderwagen („Babyjogger“)
• Rollstühle und Handbikes
• sonstige vergleichbare Fortbewegungsmittel
Das Verbot gilt auch für Begleitpersonen entlang der Wettkampfstrecke.
Das Mitführen von Tieren während des Bewerbs ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Hunde. Das Verbot dient dem Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, der Tiere selbst sowie der Sicherheit auf den teilweise durch Weidegebiete führenden Streckenabschnitten.
Regelung für Stöcke
Beim Torlauf Dachstein Marathon, Torlauf Dachstein Skyrace und Torlauf Dachstein Ultra sind ausschließlich faltbare oder teleskopierbare Trailrunning- bzw. Wanderstöcke zulässig. Diese müssen vollständig eingefahren oder zusammengefaltet transportiert werden können und dürfen in diesem Zustand eine Länge von 80 cm nicht überschreiten.
Beim Torlauf Dachstein 10 km, Torlauf Dachstein Halbmarathon und beim Teamlauf sind Trailrunning- und Wanderstöcke aller Art zulässig.
Werden Stöcke verwendet, müssen diese vom Start bis zum Ziel mitgeführt werden. Ein nachträgliches Aufnehmen, Ablegen, Deponieren, Zurücklassen, Wegwerfen oder Übergeben von Stöcken entlang der Strecke ist nicht gestattet.
2.11 Maßnahmen des Veranstalters zur Gewährleistung der Sicherheit
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Verstößen gegen die ATB, gegen Sicherheitsanweisungen oder bei sonstigem unsportlichem oder gefährdendem Verhalten jederzeit vom Bewerb auszuschließen oder zu disqualifizieren.
Die Rennleitung sowie die von ihr beauftragten Personen sind berechtigt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Sicherheits-, Gesundheits- oder Organisationsgründen vorübergehend anzuhalten, umzuleiten oder endgültig aus dem Bewerb zu nehmen.
Entscheidungen, die aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen getroffen werden, dienen dem Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie aller an der Veranstaltung beteiligten Personen und sind von den Betroffenen zu akzeptieren.
3. Wettkampfinformationen
3.1 Wettbewerbe
Die detaillierten Streckenbeschreibungen mit Streckenverläufen, Höhenprofilen, technischen Anforderungen, Cut-Off-Zeiten sowie Besonderheiten und Gefahrenstellen zu den Bewerben Torlauf Dachstein 10 km, Torlauf Dachstein Halbmarathon, Torlauf Dachstein Marathon, Torlauf Dachstein Skyrace und Torlauf Dachstein Ultra sind auf der Website www.torlauf-dachstein.info abrufbar.
3.2 Startnummern
3.2.1 Abholung der Startnummern
Die Startnummer muss von jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer persönlich abgeholt werden. Die Ausgabe erfolgt nach Vorlage der Anmeldebestätigung sowie gegebenenfalls eines Lichtbildausweises und weiterer vom Veranstalter verlangter Unterlagen.
Ein Anspruch auf Zusendung der Startnummer besteht nicht. Die genauen Zeiten und Orte der Startnummernausgabe werden auf der Website und im Race Briefing bekannt gegeben.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Torlauf Dachstein Marathon und des Torlauf Dachstein Ultra haben ihre Startunterlagen grundsätzlich bereits am Freitag, 04. September 2026, persönlich abzuholen, sofern vom Veranstalter nichts Abweichendes bekannt gegeben wird.
3.2.2 Startnummern, Zeitnehmung und GPS-Tracking
Die Startnummer ist während des gesamten Bewerbs gut sichtbar, unverdeckt und auf der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen. Die Startnummer darf weder verändert, gefaltet, abgeschnitten, verdeckt noch anderweitig manipuliert werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die ordnungsgemäße Zeitnahme mitverantwortlich. Der vom Veranstalter bereitgestellte Zeitnehmungschip bzw. Startnummern-Transponder ist entsprechend den Vorgaben des Veranstalters während des gesamten Bewerbs mitzuführen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, sämtliche Kontrollpunkte, Zeitnehmungsmatten, Zwischenzeitmessungen und sonstigen Kontrollstellen entlang der Strecke ordnungsgemäß zu passieren.
Für die Bewerbe Torlauf Dachstein Marathon, Torlauf Dachstein Skyrace und Torlauf Dachstein Ultra wird zusätzlich ein GPS-Tracking-Gerät ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt gemeinsam mit den Startunterlagen bei der Startnummernabholung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, das GPS-Gerät entgegenzunehmen, während des gesamten Bewerbs ordnungsgemäß mitzuführen und nach dem Zieleinlauf unverzüglich an der vorgesehenen Rückgabestelle zurückzugeben.
Das GPS-Tracking dient insbesondere der Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, der Rennüberwachung sowie gegebenenfalls der Überprüfung des Streckenverlaufs. Eine lückenlose Aufzeichnung, Übertragung oder Überwachung kann technisch nicht garantiert werden.
Das Nichtmitführen, die Manipulation, die Beschädigung, der Verlust oder die nicht ordnungsgemäße Rückgabe des GPS-Geräts kann zur Disqualifikation sowie zum Ersatz der dadurch entstehenden Kosten führen.
3.2.3 Weitergabe von Startnummern und Startplätzen
Startnummern sind personenbezogen und dürfen nach ihrer Zuteilung weder an andere Personen weitergegeben noch von anderen Personen verwendet werden.
Die Weitergabe, der Tausch oder die Überlassung einer Startnummer an Dritte ist untersagt. Ebenso ist der Verkauf, die Vermittlung oder der Handel mit Startplätzen, Startnummern oder Anmeldecodes über nicht vom Veranstalter autorisierte Vertriebskanäle untersagt.
Startplatzübertragungen sind ausschließlich nach den vom Veranstalter vorgesehenen Verfahren und innerhalb der bekannt gegebenen Fristen zulässig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, missbräuchlich verwendete Startnummern oder unrechtmäßig erworbene Startplätze jederzeit für ungültig zu erklären.
3.3 Streckenmarkierungen, Orientierung und Straßenverkehrsordnung
3.3.1 Streckenmarkierungen und Orientierung
Die Wettkampfstrecken werden vom Veranstalter nach den jeweils geltenden Sicherheitsstandards für Trail- und Berglaufveranstaltungen markiert. Die Markierung erfolgt insbesondere durch Bodenmarkierungen, Richtungspfeile, Schilder, Markierungsfähnchen, Absperrbänder sowie - soweit erforderlich - durch reflektierende Markierungen für Streckenabschnitte in der Dunkelheit.
Jeder Bewerb verfügt über ein eigenes Markierungssystem. Die genaue Kennzeichnung der jeweiligen Strecken wird im Race Briefing, in den Streckeninformationen sowie gegebenenfalls im Startbereich erläutert.
Die Streckenmarkierungen dienen ausschließlich der Orientierung. Sie stellen keine Garantie für eine jederzeit lückenlose oder unter allen Umständen erkennbare Streckenführung dar. Insbesondere durch Dunkelheit, Nebel, Regen, Schnee, Sturm, Vegetation, Geländegegebenheiten oder Einwirkungen Dritter können Markierungen beschädigt, entfernt, verdeckt oder schwer erkennbar sein.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer bleibt während des gesamten Bewerbs für die eigene Orientierung und Navigation mitverantwortlich. Der Veranstalter stellt Streckenkarten und GPX-Dateien auf der offiziellen Website zur Verfügung; deren Download und Nutzung werden ausdrücklich empfohlen.
Wer eine Markierung über einen längeren Streckenabschnitt nicht mehr wahrnimmt oder Zweifel am richtigen Streckenverlauf hat, hat eigenverantwortlich anzuhalten, die zuletzt bekannte Markierung aufzusuchen oder gegebenenfalls zum letzten eindeutig markierten Punkt zurückzukehren.
Das absichtliche Verlassen der markierten Strecke, das Abkürzen der Strecke („Cutting“) oder das Umgehen von Kontrollpunkten führt zur Disqualifikation.
Bei unbeabsichtigten Fehlwegen, die unverzüglich korrigiert werden, kann die Rennleitung von einer Disqualifikation absehen. Wurde durch das Verlassen der Strecke ein Wettbewerbsvorteil erlangt, kann die Rennleitung nach eigenem Ermessen eine angemessene Zeitstrafe verhängen. Als Richtwert können je begonnenem Kilometer nachweislich abgekürzter oder falsch gelaufener Strecke 10 Minuten Zeitstrafe verhängt werden. Bei schwerwiegenden, wiederholten oder offensichtlich vorsätzlichen Verstößen erfolgt die Disqualifikation. Die Entscheidung der Rennleitung ist endgültig.
Das Verlassen der markierten Strecke erfolgt auf eigenes Risiko. Für Folgen einer eigenmächtigen Abweichung vom offiziellen Streckenverlauf übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
3.3.2 Straßenverkehrsordnung, öffentliche Verkehrsflächen und Weidegebiete
Da im Rahmen des Torlauf Dachstein grundsätzlich keine vollständigen Straßensperren erfolgen, sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichtet, die Bestimmungen der jeweils geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelten im Sinne der StVO als Fußgänger und haben die entsprechenden Vorschriften und Sorgfaltspflichten zu beachten. Dies gilt insbesondere bei der Benutzung und Querung öffentlicher Straßen, Güterwege und sonstiger Verkehrsflächen.
Zur Erhöhung der Sicherheit können Straßenquerungen und Gefahrenstellen durch Ordnerinnen und Ordner, Streckenposten, Absperrungen, mobile Hindernisse, Pylonen, Hinweisschilder oder sonstige Sicherungsmaßnahmen abgesichert werden. Den Anweisungen dieser Personen ist unverzüglich Folge zu leisten.
Der Veranstalter kann trotz angemessener Sicherungsmaßnahmen nicht gewährleisten, dass öffentliche Verkehrsflächen vollständig frei von Fahrzeugen, landwirtschaftlichem Verkehr oder sonstigen Gefahren sind. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben ihre Geschwindigkeit und ihr Verhalten den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen.
Teile der Wettkampfstrecken führen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, Almen und Weidegebiete. Weidetiere haben stets Vorrang und dürfen weder bedrängt noch erschreckt oder provoziert werden. Befinden sich Weidetiere auf oder unmittelbar neben der Strecke, sind diese mit ausreichendem Abstand und größtmöglicher Ruhe zu passieren. Insbesondere bei Mutterkühen mit Kälbern ist erhöhte Vorsicht geboten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen von Grundeigentümern, Almbewirtschaftern, Einsatzkräften sowie den vom Veranstalter eingesetzten Personen Folge zu leisten, sofern dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
3.4 Zeitnehmung und GPS-Tracking
Die offizielle Zeitnehmung bei den Bewerben Torlauf Dachstein 10 km, Torlauf Dachstein Halbmarathon, Torlauf Dachstein Marathon, Torlauf Dachstein Skyrace und Torlauf Dachstein Ultra erfolgt ausschließlich mittels des vom Veranstalter beauftragten Zeitmesssystems der TIME2WIN GmbH.
Für die offizielle Wertung werden ausschließlich die vom Veranstalter erfassten Zeitmessdaten herangezogen. Von Teilnehmerinnen und Teilnehmern verwendete eigene Sportuhren, GPS-Geräte oder sonstige Zeiterfassungssysteme haben keine Gültigkeit für die offizielle Zeitnehmung und Wertung.
Ohne ordnungsgemäß registrierten Zeitnehmungschip erfolgt keine offizielle Zeitnahme und keine Aufnahme in die Ergebnisliste.
Kann eine Zwischenzeit oder ein Kontrollpunkt nicht nachgewiesen werden oder liegen unvollständige Zeitnahme- bzw. Trackingdaten vor, ist die Rennleitung berechtigt, eine Zeitstrafe zu verhängen oder die betreffende Person zu disqualifizieren. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen der Rennleitung.
Manipulationen an der Startnummer, am Zeitnehmungschip, am GPS-Gerät oder an sonstigen Kontrollsystemen führen zur Disqualifikation.
3.5 Zeitlimits, Cut-Off-Zeiten und Aufgabe
3.5.1 Zeitlimits (Cut-Off-Zeiten)
Für sämtliche Bewerbe gelten die vom Veranstalter festgelegten Zeitlimits (Cut-Off-Zeiten). Die jeweils aktuellen Zeitlimits sind auf der offiziellen Website veröffentlicht und Bestandteil dieser ATB.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen sämtliche Kontrollstellen innerhalb der vorgegebenen Cut-Off-Zeiten erreichen. Maßgeblich sind ausschließlich die vom Veranstalter erfassten Zeitmessdaten.
Wird eine Cut-Off-Zeit überschritten, ist die betreffende Teilnehmerin bzw. der betreffende Teilnehmer verpflichtet, den Bewerb unverzüglich zu beenden. Die Rennleitung sowie die von ihr beauftragten Personen sind berechtigt, die Startnummer sowie gegebenenfalls das GPS-Tracking-Gerät einzuziehen und die betreffende Person aus dem Bewerb zu nehmen.
Mit dem Überschreiten einer Cut-Off-Zeit endet die Wertung des Bewerbs. Eine weitere offizielle Zeitnahme oder Aufnahme in die Ergebnisliste erfolgt nicht.
Der Veranstalter kann nach Maßgabe der verfügbaren Kapazitäten einen Rücktransport zum Zielbereich oder zu einem geeigneten Sammel- bzw. Treffpunkt organisieren. Ein Anspruch auf einen Rücktransport besteht nicht. Ist kein Rücktransport verfügbar oder wird dieser nicht in Anspruch genommen, erfolgt die Rückkehr auf eigene Verantwortung und eigene Kosten.
3.5.2 Aufgabe des Bewerbs
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die den Bewerb vorzeitig beenden oder nicht fortsetzen können, sind verpflichtet, sich unverzüglich bei der nächstgelegenen Kontrollstelle, Verpflegungsstation, einem Streckenposten oder einem Mitglied der Organisation abzumelden.
Ist eine persönliche Abmeldung nicht möglich, hat die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer unverzüglich die vom Veranstalter bekannt gegebene Notfall- bzw. Organisationsnummer zu kontaktieren. Die entsprechenden Telefonnummern sind auf der Startnummer sowie im Race Briefing angeführt.
Die ordnungsgemäße Abmeldung ist verpflichtend. Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelten erst dann als aus dem Bewerb ausgeschieden, wenn ihre Aufgabe durch den Veranstalter registriert wurde.
Unterbleibt die vorgeschriebene Abmeldung und wird dadurch ein Such-, Rettungs- oder Bergeeinsatz ausgelöst oder erforderlich, können die dadurch entstehenden Kosten der betreffenden Teilnehmerin bzw. dem betreffenden Teilnehmer in Rechnung gestellt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
3.6 Verpflegung, Eigenversorgung und Umweltschutz
Für sämtliche Bewerbe des Torlauf Dachstein gilt das Prinzip der teilweisen Eigenversorgung (Teilautonomie). Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, ausreichend Flüssigkeit, Nahrung und persönliche Verpflegung mitzuführen, um die Abschnitte zwischen den Verpflegungsstationen sicher bewältigen zu können.
Entlang der Strecke werden vom Veranstalter Verpflegungs- und Labestationen eingerichtet. Anzahl und Standorte werden auf der offiziellen Website sowie im Race Briefing bekannt gegeben. Ein Anspruch auf bestimmte Produkte, Mengen oder eine durchgehende Verfügbarkeit einzelner Lebensmittel oder Getränke besteht nicht.
Die persönliche Betreuung durch Dritte (Crew) ist zulässig, sofern dadurch weder andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer behindert noch Sicherheits-, Naturschutz- oder Verkehrsvorschriften verletzt werden. Die Rennleitung kann Betreuungsmaßnahmen aus Sicherheits- oder Organisationsgründen jederzeit einschränken oder untersagen.
Der Schutz der Natur, der Almen und des alpinen Ökosystems hat für den Torlauf Dachstein höchste Priorität. Sämtliche Abfälle dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Sammelstellen im Bereich der Verpflegungsstationen oder im Zielbereich entsorgt werden. Das Wegwerfen oder Zurücklassen von Abfällen entlang der Strecke („Littering“) ist strengstens untersagt. Vorsätzliches Littering führt grundsätzlich zur Disqualifikation.
3.7 Parken
Im Bereich des WM-Stadions Ramsau sowie rund um das Start- und Zielgelände stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern kostenlose Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Die Anzahl der Parkplätze ist begrenzt; ein Anspruch auf einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Start- und Zielgeländes besteht nicht.
Das Parken erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Diebstahl oder sonstige Beeinträchtigungen an abgestellten Fahrzeugen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die örtlichen Verkehrs- und Parkvorschriften sowie die Anweisungen der Ordnerinnen und Ordner sind einzuhalten.
3.8 Sanitäranlagen, Kleiderschränke und Kleidertransport
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern stehen im Ramsauer Dachsteinbad Duschmöglichkeiten sowie Kleiderschränke zur Verfügung. Die Nutzung dieser Einrichtungen ist gegen Vorlage der im Startpaket enthaltenen Gutscheine (Bons) kostenlos möglich.
Die Sanitäranlagen (WC) befinden sich im Veranstaltungszentrum Ramsau sowie in den dafür vorgesehenen Bereichen des Veranstaltungsareals.
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Torlauf Dachstein Skyrace wird ein Kleidertransport von der Start- zur Zielzone angeboten. Hierfür stellt der Veranstalter einen Kleidertransportsack zur Verfügung. Dieser ist vor dem Start an der gekennzeichneten Abgabestelle im Startbereich abzugeben und wird zur Zielzone bei der Dachstein Bergstation transportiert.
Ausschließlich die vom Veranstalter ausgegebenen und ordnungsgemäß gekennzeichneten Kleidertransportsäcke werden transportiert. Die Ausgabe erfolgt nach dem Zieleinlauf im dafür vorgesehenen Zielbereich.
Die Nutzung des Kleidertransports, der Kleiderschränke sowie sonstiger Aufbewahrungsmöglichkeiten erfolgt auf eigene Verantwortung. Wertgegenstände, Bargeld, elektronische Geräte, Ausweise, Schlüssel und sonstige Gegenstände von besonderem Wert sollten nicht im Kleidertransportsack oder in den Kleiderschränken aufbewahrt werden.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder verspätete Ausgabe von Gegenständen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Veranstalter behält sich vor, die Nutzung der Einrichtungen sowie den Kleidertransport aus organisatorischen, technischen, wetterbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen einzuschränken, anzupassen oder einzustellen.
3.9 Siegerehrungen
Die Siegerehrungen finden voraussichtlich zu folgenden Zeiten statt:
• Torlauf Dachstein 10 km & Teamlauf: ca. 12:00 Uhr
• Torlauf Dachstein Halbmarathon: ca. 13:00 Uhr
• Torlauf Dachstein Marathon: ca. 15:00 Uhr
• Torlauf Dachstein Skyrace: ca. 15:30 Uhr
• Torlauf Dachstein Ultra: ca. 17:00 Uhr
Die Siegerehrungen finden grundsätzlich im Start- und Zielareal statt. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen oder aus organisatorischen Gründen können die Siegerehrungen in das Veranstaltungszentrum Ramsau verlegt werden.
Die angegebenen Uhrzeiten sind Richtwerte. Aus einer Verschiebung der Siegerehrung oder einer Änderung des Veranstaltungsablaufs können keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter abgeleitet werden.
3.10 Rettungsdienst und Notfälle
Entlang der Wettkampfstrecken werden vom Veranstalter in Zusammenarbeit mit Rettungsorganisationen, dem Sanitätsdienst, der Bergrettung sowie weiteren Sicherheitskräften geeignete Rettungs- und Sanitätsposten eingerichtet.
In Notfällen ist der Alpine Notruf Österreich (140) zu verständigen. Die Notrufnummer ist auf der Startnummer sowie im Race Briefing angeführt.
Wird der Alpine Notruf Österreich (140) verständigt, ist zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Notfall im Rahmen des Torlauf Dachstein handelt. Nach Möglichkeit sind die Startnummer, der aktuelle Standort sowie Art und Umfang des Notfalls bekanntzugeben.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Unfälle, Verletzungen, gesundheitliche Probleme oder sonstige Notfälle unverzüglich dem nächstgelegenen Kontrollposten, einer Verpflegungsstation, einem Mitglied der Organisation oder direkt über den Alpinen Notruf Österreich (140) zu melden.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Hilfeleistung gegenüber verunfallten oder in Not geratenen Personen verpflichtet. Notfälle sind unverzüglich an die Organisation oder die Rettungskräfte weiterzuleiten.
Der Veranstalter bemüht sich um eine bestmögliche medizinische und rettungstechnische Versorgung. Aufgrund der alpinen Lage, der Geländebeschaffenheit, der Witterungsverhältnisse sowie der teilweise eingeschränkten Erreichbarkeit einzelner Streckenabschnitte kann keine bestimmte Interventions-, Rettungs- oder Bergungszeit garantiert werden.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Kosten von Rettungs-, Bergungs- und Transportmaßnahmen, insbesondere Hubschraubereinsätzen, Kranken- und Bergtransporten, selbst zu tragen, soweit diese nicht von einer Kranken-, Unfall-, Bergungs- oder sonstigen Versicherung übernommen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Rettungsmaßnahme durch Dritte, Einsatzkräfte oder den Veranstalter veranlasst wurde.
3.11 Ethisches Verhalten und Fair Play
Die Teilnahme am Torlauf Dachstein setzt jederzeit ein sportlich faires, respektvolles und verantwortungsbewusstes Verhalten voraus.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich gegenüber anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dem Veranstalter, der Rennleitung, Helferinnen und Helfern, Streckenposten, Ordnern, Bergrettern, Feuerwehren, medizinischen Helfern, Ärztinnen und Ärzten, Polizeikräften, Grundeigentümern, Almbewirtschaftern, Wanderern, Zuschauern sowie allen weiteren entlang der Strecke anwesenden Personen respektvoll zu verhalten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, die Natur, das alpine Ökosystem, landwirtschaftliche Flächen, Weidegebiete sowie fremdes Eigentum zu respektieren und sorgsam zu behandeln. Beschädigungen von Einrichtungen, Absperrungen, Markierungen, Zäunen, Weideeinrichtungen oder sonstigem Eigentum sind zu unterlassen.
Unsportliches Verhalten, Beleidigungen, aggressives Verhalten, vorsätzliche Behinderung anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Missachtung von Sicherheitsanweisungen, die Verweigerung zumutbarer Hilfeleistungen in Notfällen, erhebliche Verstöße gegen Umwelt- und Naturschutzbestimmungen oder sonstige Verstöße gegen diese ATB können mit Zeitstrafen, Disqualifikation oder dem Ausschluss von der Veranstaltung geahndet werden. Die Entscheidung der Rennleitung ist endgültig.
3.12 Fotoservice
Für die Veranstaltung kann ein Fotoservice angeboten werden. Persönliche Fotos können nach der Veranstaltung über den vom Veranstalter bekannt gegebenen Dienstleister abrufbar sein. Die diesbezüglichen Datenschutz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Dienstleisters sind zu beachten.
4. Anmeldung, Zahlungsbedingungen, Nenngelder, Leistungen und Versicherungen
4.1 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die vom Veranstalter bekannt gegebene Online-Anmeldeplattform. Eine Anmeldung ist erst nach vollständiger und richtiger Angabe der erforderlichen Daten sowie nach Zahlungseingang gültig, sofern vom Veranstalter nichts Abweichendes bestätigt wird.
4.2 Nenngeld und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Nenngelder, Zahlungsfristen und allfällige Preisstaffelungen werden auf der Website bzw. im Anmeldeportal veröffentlicht. Etwaige Bearbeitungs-, Service- oder Transaktionsgebühren können zusätzlich anfallen und werden im Anmeldeprozess ausgewiesen.
4.3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Ausschreibung, der Website, dem Race Briefing und diesen ATB. Änderungen aus organisatorischen, wetterbedingten, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen bleiben vorbehalten.
4.4 Versicherung
Der Veranstalter schließt keine individuelle Unfall-, Kranken-, Bergungs- oder Rücktransportversicherung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist selbst verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
5. Sicherheits- und Pflichtausrüstung
5.1 Allgemeines
Die für den jeweiligen Bewerb vorgeschriebene Pflichtausrüstung wird auf der Website, in den Streckeninformationen und/oder im Race Briefing veröffentlicht. Sie ist während des gesamten Bewerbs vollständig und funktionsfähig mitzuführen.
5.2 Mindestausrüstung
Die Pflichtausrüstung stellt eine Mindestausrüstung dar. Je nach Wetter, Temperatur, persönlicher Erfahrung, Gesundheitszustand und Streckenwahl kann zusätzliche Ausrüstung erforderlich sein. Die Verantwortung für eine dem Bewerb angemessene Ausrüstung liegt bei der Teilnehmerin bzw. beim Teilnehmer.
5.3 Ausrüstungskontrollen und Sanktionen
Der Veranstalter bzw. die Rennleitung ist berechtigt, vor dem Start, während des Bewerbs und im Ziel Ausrüstungskontrollen durchzuführen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Pflichtausrüstung auf Verlangen unverzüglich vorzuweisen.
Fehlende, unvollständige, funktionsuntüchtige oder nicht den Vorgaben entsprechende Pflichtausrüstung kann je nach Schwere des Verstoßes mit einer Zeitstrafe, einer Verpflichtung zur Nachrüstung vor Ort, einem Startverbot, einer Herausnahme aus dem Bewerb oder einer Disqualifikation geahndet werden. Über Art und Ausmaß der Sanktion entscheidet die Rennleitung nach pflichtgemäßem Ermessen.
Bei sicherheitsrelevanten Ausrüstungsmängeln, insbesondere wenn eine sichere Fortsetzung des Bewerbs nicht gewährleistet ist, kann die Rennleitung die betreffende Person unverzüglich aus dem Bewerb nehmen.
6. Wertungen, Cup Policy und Proteste
6.1 Wertungen und Ergebnislisten
Die Wertungen erfolgen nach den vom Veranstalter veröffentlichten Bewerben, Klassen und Kategorien. Grundlage für die Wertung sind ausschließlich die offiziellen Zeitnahme-, Kontrollpunkt- und gegebenenfalls GPS-Daten des Veranstalters.
6.2 Preisgelder und Sachpreise
Ein Anspruch auf Preisgelder, Sachpreise oder sonstige Leistungen besteht nur nach Maßgabe der vom Veranstalter veröffentlichten Ausschreibung. Der Veranstalter behält sich Änderungen aus organisatorischen Gründen vor.
6.3 Becherregelung (Cup Policy)
Aus Gründen der Nachhaltigkeit und zur Vermeidung von Abfällen entlang der Strecke werden bei den Bewerben Torlauf Dachstein Ultra, Torlauf Dachstein Marathon und Torlauf Dachstein Skyrace an den Verpflegungsstationen keine Einweg- oder Mehrwegbecher bereitgestellt.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Bewerbe sind verpflichtet, einen eigenen Trinkbecher (Soft-Cup), eine Trinkflasche oder ein geeignetes Trinksystem mitzuführen. Ohne eigenes Trinkgefäß besteht kein Anspruch auf die Ausgabe von Getränken an den Verpflegungsstationen.
Für die Bewerbe Torlauf Dachstein 10 km und Torlauf Dachstein Halbmarathon werden an den Verpflegungsstationen Becher zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter empfiehlt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, unabhängig vom gewählten Bewerb ein eigenes Trinkgefäß mitzuführen.
6.4 Einsprüche und Proteste
Einsprüche gegen Ergebnisse, Wertungen, Zeitmessungen oder Entscheidungen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Bewerbs sind schriftlich bei der Rennleitung einzubringen.
Der Einspruch muss spätestens 15 Minuten nach dem Zieleinlauf der betreffenden Teilnehmerin bzw. des betreffenden Teilnehmers oder spätestens 15 Minuten nach Veröffentlichung des vorläufigen Ergebnisses erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einsprüche ausgeschlossen.
Mit der Einbringung eines Einspruchs ist eine Protestgebühr in Höhe von EUR 100,00 zu hinterlegen. Wird dem Einspruch ganz oder teilweise stattgegeben, wird die Protestgebühr zurückerstattet. Wird der Einspruch abgewiesen oder zurückgezogen, verbleibt die Protestgebühr beim Veranstalter.
Über den Einspruch entscheidet die Rennleitung bzw. das von ihr eingesetzte Rennkomitee unter Berücksichtigung der vorliegenden Informationen, Zeitnahme-, Kontrollpunkt- und gegebenenfalls GPS-Daten. Die Entscheidung ist endgültig. Der Rechtsweg ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
7. Haftung und Haftungsausschluss
7.1 Teilnahme auf eigene Verantwortung
Die Teilnahme am Torlauf Dachstein erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer trägt die Verantwortung für die eigene Gesundheit, Vorbereitung, Ausrüstung, Orientierung und das Verhalten im alpinen Gelände.
7.2 Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, soweit eine solche Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen, ausgenommen bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
7.3 Persönliche Gegenstände
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen, Ausrüstung, Kleidung, Wertgegenständen oder Fahrzeugen übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
8. Anpassung, Abbruch oder Absage der Veranstaltung
8.1 Absage, Unterbrechung oder Abbruch
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung oder einzelne Bewerbe aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten, behördlichen oder sonstigen wichtigen Gründen abzusagen, zu verschieben, zu unterbrechen oder abzubrechen.
8.2 Rückerstattung
Wird die Veranstaltung vor ihrem Beginn aus Gründen abgesagt, die ausschließlich vom Veranstalter zu vertreten sind und die weder auf Sicherheitsgründen noch auf höherer Gewalt beruhen, werden die bereits entrichteten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Bereits angefallene Bearbeitungs- und Transaktionskosten können davon ausgenommen werden.
Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren ist ausgeschlossen, wenn die Veranstaltung oder einzelne Bewerbe aufgrund von Sicherheitsgründen, behördlichen Anordnungen, Naturereignissen, extremen Witterungsverhältnissen, Seilbahneinschränkungen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorismus, Streiks, Ausfällen von Infrastruktur oder sonstigen Fällen höherer Gewalt abgesagt, verschoben, unterbrochen oder abgebrochen werden müssen.
Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn Strecken geändert, Distanzen verkürzt, Zeitlimits angepasst, Ersatzstrecken aktiviert oder einzelne Streckenabschnitte aus Sicherheitsgründen gesperrt oder umgeleitet werden.
Muss eine Veranstaltung nach dem Start eines Bewerbs unterbrochen oder abgebrochen werden, besteht unabhängig vom Grund kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
8.3 Ausschluss weiterer Ansprüche
Aus der Absage, Verschiebung, Unterbrechung, dem Abbruch oder einer Änderung der Veranstaltung können gegenüber dem Veranstalter keine weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz von Reise-, Unterkunfts- oder sonstigen Aufwendungen, abgeleitet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9. Verstöße, Disqualifikation, Ausschluss, Startverbot und Dopingbestimmungen
9.1 Verstöße und Sanktionen
Verstöße gegen diese ATB, gegen Anweisungen der Rennleitung, gegen Sicherheitsbestimmungen, gegen Umwelt- und Naturschutzbestimmungen oder gegen Grundsätze des Fair Play können je nach Schwere des Verstoßes mit Verwarnung, Zeitstrafe, Disqualifikation, Ausschluss von der Veranstaltung, Aberkennung von Ergebnissen oder Sperre für zukünftige Veranstaltungen geahndet werden.
9.2 Disqualifikationsgründe
Insbesondere folgende Verstöße können zur Disqualifikation führen: absichtliches Abkürzen, Umgehen von Kontrollpunkten, Manipulation an Startnummer, Zeitnehmung oder GPS-Tracking, Weitergabe der Startnummer, fehlende sicherheitsrelevante Pflichtausrüstung, Missachtung von Cut-Off-Zeiten, Verweigerung von Anweisungen der Rennleitung oder Rettungskräfte, vorsätzliches Littering, grob unsportliches Verhalten oder Gefährdung anderer Personen.
9.3 Dopingbestimmungen
Doping ist verboten. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die jeweils geltenden Anti-Doping-Bestimmungen und sportethischen Grundsätze einzuhalten. Der Veranstalter behält sich vor, bei Verdacht auf Doping oder bei Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu disqualifizieren, Ergebnisse abzuerkennen und Meldungen an zuständige Stellen vorzunehmen.
9.4 Kopfhörer, Drohnen und sonstige Beeinträchtigungen
Die Verwendung von Kopfhörern ist nur zulässig, wenn dadurch die Wahrnehmung von Umgebungsgeräuschen, Anweisungen der Rennleitung, Warnrufen, Verkehr und Gefahren nicht beeinträchtigt wird. Die Rennleitung kann die Verwendung aus Sicherheitsgründen jederzeit untersagen.
Der Betrieb privater Drohnen im Veranstaltungsbereich und entlang der Strecke ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters untersagt.
10. Datenschutz, Bildrechte und GPS-Tracking
10.1 Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Zweck der Vorbereitung, Durchführung, Abwicklung, Sicherheit und Dokumentation der Veranstaltung. Dazu zählen insbesondere Anmeldedaten, Kontaktdaten, Notfallkontakte, Zahlungsdaten, Ergebnisdaten, Zeitmessdaten, Kontrollpunktdaten sowie gegebenenfalls GPS-Tracking-Daten.
10.2 Ergebnislisten, Fotos und Medien
Mit der Teilnahme nehmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Kenntnis, dass Name, Startnummer, Verein/Team, Nation, Altersklasse, Ergebniszeiten, Platzierungen sowie Fotos und Videoaufnahmen im Rahmen der Berichterstattung, Dokumentation, Ergebnisdarstellung und Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters veröffentlicht werden können, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10.3 GPS-Tracking
Bei den Bewerben Torlauf Dachstein Marathon, Torlauf Dachstein Skyrace und Torlauf Dachstein Ultra kann ein GPS-Tracking-System eingesetzt werden. Dieses dient insbesondere der Sicherheit, der Rennüberwachung, der Kontrolle des Streckenverlaufs und der Unterstützung der Einsatz- und Organisationskräfte. Eine lückenlose technische Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.
10.4 Weitere Datenschutzinformationen
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Betroffenenrechten und zu Kontaktmöglichkeiten werden auf der offiziellen Website der Veranstaltung bereitgestellt.
Stand: 19.06.2026